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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Folgende Bedingungen regeln den Vermietbetrieb, insbesondere Dry-Hire (Miete zur Selbstabholung ohne Personal) zwischen Küster Event, nachfolgend „Vermieter“

    genannt, und dem Mieter, also Ihnen.

  2. Jede Vermietung erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen, die beide Seiten als verbindlich anerkennen. Der Mieter erkennt diese durch seine Unterschrift auf dem ihm vorliegenden Mietvertrag an. Von diesen Bedingungen abweichende Nebenabsprachen bedürfen der gesonderten Notierung auf dem Mietvertrag. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters/ Bestellers haben ausdrücklich keine Wirksamkeit. Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Einzelfall auch kurzfristig, von der Vermietung abzusehen, wenn berechtigte Zweifel an der Liquidität des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die den Vermieter vermuten lassen müssen, dass der Mietvertrag von Seiten des Mieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann (laufende Ermittlungen od. Verfahren, Vorstrafen). Ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter besteht ausdrücklich nicht.

  3. Alle von uns erstellten Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits zustande, spätestens jedoch durch die Unterzeichnung des Mietvertrages. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag, bzw. der gültigen Mietpreisliste des Vermieters. Die Mietgebühr ist bei Abholung der Mietgegenstände fällig, zahlbar in Bar oder per EC-Karte. Eine abweichende Zahlungsweise bedarf einer vorangegangenen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Erstkunden ist die Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises nötig. Der Vermieter behält es sich vor, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen.

  4. Die Vermietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer ist unbedingt einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter dem Vermieter den Tagesmietpreis gemäß der gültigen Mietpreisliste. Ausschlaggebend für die Berechnung ist in diesem Fall die Anzahl der tatsächlich entstandenen Miettage. Die Mietgegenstände sind dem Vermieter nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort sauber, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Darüber hinaus haftet der Mieter für alle aus einer verspäteten Rückgabe resultierenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden in voller Höhe. Sind die Mietgegenstände 72 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit noch nicht wieder beim Vermieter eingetroffen, so wandelt sich der Mietvertrag automatisch in einen Kaufvertrag um. Als Berechnungsgrundlage erkennt der Mieter den aktuellen durchschnittlichen Neuanschaffungspreis der Geräte an.

  5. Der Mieter verpflichtet sich, mit den angemieteten Gegenständen sorgsam umzugehen, und diese nur gemäß ihrem Verwendungszweck zu benutzen. Für Beschädigungen durch Umfallen, Transportschäden, Überlastung, unzureichende Belüftung, Überspannung, Spannungsschwankungen, Witterungseinflüssen, Verschmutzung der Geräte, auch durch Einwirken Dritter, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gleiches gilt für den Verlust von Mietgegenständen. Diese Haftung beginnt mit dem Verlassen des Lagers und endet mit dem Wiedereintreffen der vollständigen Mietgegenstände nach deren Überprüfung. Diese Haftung gilt auch und im Besonderen für Veranstaltungen, die durch Persona des Vermieters betreut werden. Bei Veranstaltungen ist der Mieter auf Verlangen unsererseits verpflichtet, für eine Bewachung des gemieteten Materials durch ein professionelles Sicherheitsunternehmen zu sorgen. Werden Geräte ohne Personal (Dry-Hire) angemietet, so ist der Mieter alleinverantwortlich, sämtliche Vorschriften einzuhalten, um einen sicheren und reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Für Schäden, die aus der Nichteinhaltung solcher Vorschriften und Gesetze entstehen, haftet ausdrücklich der Mieter.

  6. Bei Veranstaltungen, die ausserhalb geschlossener Räume stattfinden, trägt der Mieter die Verantwortung für einen geeigneten Schutz vor Witterungseinflüssen durch geeignete Überdachungen und Absicherungen. Der Mieter verpflichtet sich die Geräte nur im vom Hersteller angegebenen Temperaturbereich zu betreiben. Dieses gilt für alle angemieteten Gegenstände. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie für eine ausreichende Sicherung sorgen können, sprechen Sie uns bitte auf regengeschütztes Material an. Für Schäden, die durch eine unsachgemäße oder unzureichende Abdeckung gegen Witterungseinflüsse an den Mietgeräten entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Ferner trägt der Mieter die Kosten für eine Anmietung von Ersatzgeräten.

  7. Der Mieter wird vom Vermieter bezüglich der Dimensionierung und Auswahl der benötigten Geräte für seinen Anwendungsfall beraten. Schäden, die infolge falscher Dimensionierung und damit verbundener Überlastung der Geräte, insbesondere Beschallungsanlagen, entstehen, sind vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen. Nehmen Leuchtmittel während der Benutzung Schaden, so braucht der Mieter hierfür nicht zu haften, sofern diese bei einer sachgemäßen Benutzung und Montage infolge normalen Verschleißes auftreten. Schäden, die durch unsachgemäßen Betrieb, Stöße, oder sonstigen Gewalteinwirkungen entstehen, sind vom Mieter zu ersetzen. Gleiches gilt für Schäden jeglicher Art, die durch Transportschäden, Eindringen von Wasser, Stöße, Überspannung oder Ähnlichem entstehen.

  8. Der Mieter verpflichtet sich, alle Störungen und Schäden, die während der Mietdauer auftreten, oder den Verlust von Mietgegenständen sofort dem Vermieter zu melden. Ein etwaiger Diebstahl der Geräte ist ferner unverzüglich ebenfalls der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Können die Mietgegenstände nach 72 Stunden dem Vermieter nicht zurückgegeben werden, so sind sie dem Vermieter zum aktuellen Verkaufspreis zu ersetzen, hierzu siehe auch Ziffer 4. Sollte ein Gerät während der Mietdauer eine Fehlfunktion aufweisen, werden wir nach Kenntnisnahme versuchen, das oder die betreffenden Geräte instand zu setzen oder auszutauschen, sind dazu aber ausdrücklich nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es von uns nicht ersetzt werden kann. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren unserer Geräte nach einer Koppelung unserer Geräte mit nicht von uns zur Verfügung gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Der Vermieter behält sich in einem Servicefall vor, ggf. anfallende Fahrt- sowie Arbeitskosten des Technikers zu berechnen.

  9. Der Mieter hat die Gelegenheit, alle Mietgegenstände bei Übergabe am Übergabeort auf Funktion zu prüfen. Macht der Mieter hiervon keinen Gebrauch, erkennt er ausdrücklich die Funktionstüchtigkeit der angemieteten Gegenstände an. Die Übernahme gilt in Verbindung mit dem Mietvertrag als Bestätigung des einwandfreien Zustandes der Mietgegenstände und der Vollständigkeit dieser. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Rückgabe der Geräte durch den Mieter bzw. seinen Vertreter werden die Geräte auf Funktion überprüft. Sollte der Mieter bei dieser Überprüfung nicht anwesend sein können, behalten wir uns vor, entstandene Mängel dem Mieter in Rechnung zu stellen. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, die Geräte aus den Cases zu schrauben, die Geräte zu öffnen, sie dauerhaft zu beschriften oder die durch den Vermieter angebrachten Beschriftungen zu entfernen oder zu verändern. Dem Mieter ist es untersagt, die Geräte zu öffnen. Es ist nicht gestattet, Klebeband oder ähnliches an Geräten oder Kabeln anzubringen. Stark verschmutzt zurückgegebene Geräte oder Kabel werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Für nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel erheben wir eine Servicegebühr i.H.v. 1,00€ pro Kabel.

  10. Die angemieteten Gegenstände dürfen ohne schriftliche Bestätigung des Vermieters nicht in das Ausland gebracht werden.

  11. Reservierungen haben nur dann Bestand, wenn diese vorab schriftlich durch den Vermieter bestätigt wurden.

  12. Bei Stornierung bereits bestätigter Aufträge werden folgende Abstandszahlungen vereinbart: Bis zu 30 Tagen vor Abholung 20% der Miete; bis zu 10 Tagen 50%; bis zu drei Tagen 80%. Bei Stornierungen bzw. Nichtabholung inerhalb von 48 Stunden zum Mietbeginn ist die volle Gebühr fällig.

  13. Der Vermieter (d.h. er selbst und sein Personal) haften, abgesehen von den Verletzungen wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (z.B. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).

  14. Alle vermieteten Geräte und das Zubehör bleiben unser alleiniges und uneingeschränktes Eigentum, jede Weiterveräußerung ist ohne unsere Einwilligung unzulässig.

  15. Wir behalten uns geringfügige Änderungen bei Geräten, welche in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind vor, wobei wir eine adäquate Funktion im Sinne Ihrer Anmietung garantieren.

  16. Der Mieter ist berechtigt, im Rahmen seines Geschäftsbetriebes die Mietgegenstände geeigneten Dritten zur ordnungsgemäßen Nutzung zu überlassen. Diese Überlassung hat der Mieter durch ein vom Mieter und dem Dritten unterzeichnetes Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Für Schäden, die im Zuge der Überlassung entstehen ist alleinig der Mieter haftbar.

  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Essen. Es gilt deutsches Recht.

  18. Salvatorische Klausel: Sollte eine Einzelne, oder auch mehrere der Vereinbarungen aus diesen Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.





 
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